(671 NW) Feststellungsbescheid Erkl. Schutzbereich

Hinweis:

Das Bundesministerium für Verteidigung hat für den Schutzbereich der Verteidigungsanlage Erndtebrück einen Feststellungsbescheid betreffend der Erklärung zur Aufrechterhaltung eines Gebietes zum Schutzbereich getroffen.

Diese gilt im Gemeindegebiet von Erndtebrück für einige Flächen in der Gemarkung Erndtebrück, Balde, Benfe, Birkelbach, Birkefehl, Schameder, Womelsdorf und Zinse,

in denen auch bei künftigen Baumaßnahmen weiterhin der Genehmigungsvorbehalt des Verteidigungsministeriums zu beachten ist.

Es wird auf die Öffentliche Bekanntmachung (671 NW) verwiesen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Eigentum im betreffenden Gebiet bzw. berechtigtem Interesse können detaillierte Einsicht in die Begründung der Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereiches nehmen.

Dies ist in Erndtebrück bei der Bauverwaltung im Rathaus möglich. Für Fragen und Erläuterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter den Telefonnummern 02753/605-155 , -153 zur Verfügung.