Hinweis:
Das Bundesministerium für Verteidigung hat für den Schutzbereich der Verteidigungsanlage Erndtebrück eine Anordnung betreffend der Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich getroffen.
Diese gilt im Gemeindegebiet von Erndtebrück für einige Flächen in der Gemarkung Erndtebrück, in denen bei künftigen Baumaßnahmen der Genehmigungsvorbehalt des Verteidigungsministeriums zu beachten ist.
Es wird auf die Öffentliche Bekanntmachung (675 NW) verwiesen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Eigentum im betreffenden Gebiet bzw. berechtigtem Interesse können detaillierte Einsicht in die Anordnung nehmen.
Dies ist in Erndtebrück bei der Bauverwaltung im Rathaus möglich. Für Fragen und Erläuterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter den Telefonnummern 02753/605-155 , -153 zur Verfügung.
