Wassergebühren

Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler gemessen. Hat ein Wasserzähler versagt, so schätzt die Gemeinde den Verbrauch unter Zugrundelegung des Verbrauchs des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Wasserabnehmers.

Die ermittelte Wassermenge wird auch dann der Gebührenberechnung zugrundegelegt, wenn sie ungenutzt, z. B. durch Rohrbruch oder offenstehende Zapfstellen, hinter dem Wasserzähler verlorengegangen ist.

Die Grundgebühr beträgt bei Wasserzählern mit einer Nennleistung von:

3 – 5 cbm 46,95 Euro vierteljährlich
6 – 10 cbm 93,90 Euro vierteljährlich
20 cbm 281,70 Euro vierteljährlich
über 20 cbm 845,10 Euro vierteljährlich

Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmalig eingebaut und endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. Wird die Wasserbereitstellung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus anderen Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung, abgerundet auf volle Monate, keine Grundgebühr erhoben.

Die Verbrauchsgebühr beträgt seit 01.01.2024 je cbm 2,26 Euro.

Ansprechpartner


Frau N. Treude

Steueramt
+49 2753 605 158 | n.treude@erndtebrueck.de

Frau M. Willert

Steueramt
+49 2753 605 143 | m.willert@erndtebrueck.de