Gemeinden können u. a. Vorschriften zur äußeren Gestaltung von Gebäuden erlassen. Diese können Bestandteile von Bebauungsplänen sein oder als isolierte Satzungen auch für außerhalb von Bebauungsplänen gelegene Siedlungsgebiete sein.
Anlage 1 – Abgrenzung Geltungsbereiche Gestaltungssatzung vom 29.04
Gestaltungssatzung 2019 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.03.2022
Gestaltungssatzung Ludwigseck und Röspe
Auskünfte zu den rechtskräftigen Bauleitplänen erhalten Sie bei
