Personalausweis

Beantragung

Die Beantragung des Personalausweises ist nur persönlich möglich.

Benötigte Unterlagen

– Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
– aktuelles digitales biometrisches Passbild
– ggf. Zustimmungserklärung

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein (z.B. Geburtsurkunde). Dies gilt insbesondere, wenn noch kein Identitätsdokument vorhanden ist. 

Gültigkeiten

– Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
– Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre

Gebühren

– Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
– Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres : 37,00 Euro
– vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Bei der Anfertigung eines digitalen biometrischen Lichtbildes am Fotoautomaten im Bürgerbüro der Gemeinde Erndtebrück fallen zusätzlich pro digitalem Passbild Gebühren in Höhe von 6,00 Euro an.

Formulare

Zustimmungserklärung Kinderreisedokumente

Hinweise

Beantragung bei minderjährigen Personen:
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Antragstellung von den Sorgeberechtigten begleitet werden. Wenn es mehrere Sorgeberechtigte gibt (z.B. beide Elternteile) müssen alle Sorgeberechtigten den Ausweisantrag unterschreiben. Ist einer der Sorgeberechtigten verhindert, kann die Antragstellung auch ohne diesen erfolgen, wenn von der anderen sorgeberechtigten Person das schriftliche Einverständnis, die Zustimmungserklärung für Kinderreisedokumente, vorliegt.

Online-Ausweisfunktion:
Bei neu erstellten Personalausweisen ist standardisiert die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) hinterlegt. Diese ist inaktiv bis die Online-Ausweisfunktion entsprechend freigeschaltet wurde. Zur Freischaltung dieser Funktion erhalten Sie bei der Antragstellung einen Ihnen zugeordneten PIN-Brief. Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat.

Reiseinformationen:
Ob die Einreise oder der Transit in ein anderes Land mit einem Personalausweis oder nur mit einem Reisepass möglich ist, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.

Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Abholung

Benötigte Unterlagen

– „alter“ Personalausweis Antragsteller*in (wenn vorhanden)
– Vorläufiger Personalausweis (wenn vorhanden)

Wenn der Personalausweis nicht von der antragstellenden Person selbst abgeholt wird, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
– Ausweisdokument (Bevollmächtigte*r)
– Ausgefüllte Abholvollmacht Personalausweis

Gebühren

– Keine

Formulare

– Abholvollmacht Personalausweis

Befreiung von Ausweispflicht

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Zur Befreiung von der Ausweispflicht ist die Vorlage des bisherigen Ausweisdokumentes (Personalausweis und/oder Reisepass) zwingend erforderlich.

Formulare

– Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (Betreuer o. Bevollmächtigter)
– Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (Eigenantrag)

Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Ansprechpartner


Frau L. Hackenbracht

Bürgerbüro
+49 2753 605 121 | buergerbuero@erndtebrueck.de

Frau S. Althaus

Bürgerbüro
+49 2753 605 125 | buergerbuero@erndtebrueck.de

Frau C. Schneider-Oppermann

Bürgerbüro
+49 2753 605 128 | buergerbuero@erndtebrueck.de

Frau L. Schreiber

Leitung Standesamt | Leitung Bürgerbüro
+49 2753 605 120 | standesamt@erndtebrueck.de | buergerbuero@erndtebrueck.de | l.schreiber@erndtebrueck.de

Frau N. Schürmann

Bürgerbüro
+49 2753 605 128 | buergerbuero@erndtebrueck.de


Frau L. Schreiber

Leitung Standesamt | Leitung Bürgerbüro
+49 2753 605 120 | standesamt@erndtebrueck.de | buergerbuero@erndtebrueck.de | l.schreiber@erndtebrueck.de