Namenserklärungen und -beurkundungen

Namenserklärungen können grundsätzlich bei jedem deutschen Standesamt aufgenommen werden. Diese werden erst dann wirksam, wenn die Namenserklärungen bei dem zuständigen (beurkundenden) Standesamt eingehen.

Welche Namensänderungen beim Standesamt möglich sind oder welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen, erfragen Sie bitte bei Interesse.

Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Ansprechpartner


Frau L. Schreiber

Leitung Standesamt | Leitung Bürgerbüro
+49 2753 605 120 | standesamt@erndtebrueck.de | buergerbuero@erndtebrueck.de | l.schreiber@erndtebrueck.de