Für das Pflastern von Einfahrten, die in den öffentlichen Gehweg oder Bürgersteig übergehen, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Diese müssen Sie bei uns beantragen
Für das Pflastern von Einfahrten, die in den öffentlichen Gehweg oder Bürgersteig übergehen, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Diese müssen Sie bei uns beantragen