Es können ausschließlich beglaubigte Kopien gefertigt werden, wenn das Originaldokument vorliegt. Die Beglaubigung ausländischer Dokumente durch das Bürgerbüro ist nicht möglich.
Personenstandsurkunden werden grundsätzlich nicht durch die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros beglaubigt, sondern werden durch das registerführende Standesamt neu ausgestellt.
Gebühren:
– Pro Beglaubigung: 2,85 Euro
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die Unterschrift Vorort geleistet wird. Hierzu ist die Vorlage der Ausweisdokumente aller Unterzeichner*innen notwendig. Der Inhalt des unterzeichneten Dokumentes wird hierdurch nicht beglaubigt.
Gebühren:
– Pro Unterschriftsbeglaubigung: 1,45 Euro
