Ein Führungszeugnis können Sie selbst online beim Bundesamt für Justiz über folgenden Pfad beantragen:
Bundesamt für Justiz → Themen → Zentrale Register → Führungszeugnis.
Beantragung im Bürgerbüro
Alternativ können Sie Ihr Führungszeugnis im Bürgerbüro beantragen. Hierfür ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Benötigte Unterlagen
– Ausweisdokument Antragsteller*in (z.B. Personalausweis)
– Für ein behördliches Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Behörde mit Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
– Für ein erweitertes Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle, die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz bestätigt
Gebühren
– 13,00 Euro
Hinweise
Ehrenamt:
Wenn Sie ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis für ein Ehrenamt benötigen, kann dieses gebührenfrei beantragt werden, wenn die Ausstellung für das Ehrenamt im Schreiben explizit bestätigt ist.
Bearbeitungszeit:
Der Antrag, den Sie im Bürgerbüro stellen, wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros haben daher keinen Einfluss auf die Bearbeitungs- und Rücklaufzeit.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
