Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie selbst online beim Bundesamt für Justiz über folgenden Pfad beantragen:
Bundesamt für Justiz → Themen → Zentrale Register → Gewerbezentralregister.
Beantragung im Bürgerbüro
Alternativ können Sie im Bürgerbüro Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Hierfür ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei natürlichen Personen
– Ausweisdokument Antragsteller*in (z.B. Personalausweis)
– Wenn vorhanden, schriftliche Aufforderung (einer Behörde) mit Name und Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist
Bei juristischen Personen
– Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird von der Geschäftsführung beantragt.
– Ausweisdokument Antragsteller*in (z.B. Personalausweis)
– Wenn vorhanden, schriftliche Aufforderung (einer Behörde) mit Name und Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist
– Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Ausnahme: Wenn Sie als Einzelunternehmen, als eingetragener Kaufmann (e. K.) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Gewerbezentralregisterauszug benötigen, stellen Sie ggf. bitte einen Antrag als natürliche Person.
Gebühren
– 13,00 Euro
Bearbeitungszeit
Der Antrag, den Sie im Bürgerbüro stellen, wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros haben daher keinen Einfluss auf die Bearbeitungs- und Rücklaufzeit.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
