Sterbefälle werden dem Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt. In der Regel erfolgt die Anzeige eines Sterbefalls durch eine Einrichtung (bspw. Senioren-/ Pflegeheim) oder einen Bestatter.
Eine Gebühr für die Beurkundung eines Sterbefalls (in Erndtebrück) fällt nicht an. Ggf. kommen Gebühren für Urkunden hinzu.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

