Geburten werden dem Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt. In der Regel erfolgt die Anzeige einer Geburt durch eine Einrichtung (bspw. Krankenhaus) oder die Eltern.
Eine Gebühr für die Beurkundung einer Geburt (in Erndtebrück) fällt nicht an. Ggf. kommen Gebühren für Urkunden hinzu.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

