Gaststättenangelegenheiten

Beantragung der Gaststättenerlaubnis (Konzession)

Die Beantragung der Erlaubnis und Anzeige zur Führung einer Gaststätte innerhalb von Erndtebrück erfolgt beim hiesigen Ordnungsamt.

Antrag Gaststättenerlaubnis

Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Führung einer Gaststätte

– förmlicher Antrag auf Erlaubniserteilung

– Ausweisdokument

– Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbständige Erwerbstätigkeit im beantragten Gewerbe aus ausländerrechtlicher Sicht gestattet

– detaillierte Angaben zur Beschaffenheit der Räumlichkeiten (einwandfreie Grundrisszeichnungen -Maßstab 1:1000 oder 1:50- aller Betriebsräume, Schnittzeichnungen des Betriebes sowie einen Lageplan jeweils in doppelter Ausfertigung)
Führungszeugnis des Antragsstellers (Belegart O)

– Beantragung beim zuständigen Meldeamt; für Personen, die in Erndtebrück gemeldet sind: Bürgerbüro Erndtebrück
Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers

– Beantragung beim zuständigen Meldeamt; für Personen, die in Erndtebrück gemeldet sind: Bürgerbüro Erndtebrück

– Bescheinigung in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) Ausstellung durch das zuständige Finanzamt; für Personen, die in Erndtebrück gemeldet sind: Finanzamt Siegen

– Nachweis der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei einer IHK oder entsprechender Nachweis über Ausnahmeregelung

Termine und Hinweise

Termine und Hinweise hierzu finden Sie unter Gaststättenunterrichtung.

Weitere Informationen finden Sie unter Gesundheitszeugnis (Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz) / Kreis Siegen-Wittgenstein
Gewerbeanmeldung
– Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (lfSG) bzw. ein Zeugnis nach §§ 17 u.18 Bundesseuchengesetz (BSeuchG)

Anmeldung beim Ordnungsamt Erndtebrück
Die Annahme und Einleitung der Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden. Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen sowie nach Anhörung aller weiteren zuständigen Behörden erfolgen. Da im Überprüfungsverfahren noch andere Behörden (z.B. Lebensmittelüberwachung, Untere Bauaufsichtsbehörde) um Stellungnahme gebeten werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von mind. 6 Wochen zu rechnen. Die anfallenden Gebühren sind vor der Erteilung der Erlaubnis zu entrichten. Außerdem kann sich im laufenden Verfahren herausstellen, dass noch weitere Unterlagen vorzulegen sind (z. B. Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, Auszug aus der Schuldnerkartei usw.).

Ansprechpartner


Herr B. Heimes

Gewerbe | Friedhofsangelegenheiten | Ordnungsamt
+49 2753 605 123 | ordnung@erndtebrueck.de | friedhof@erndtebrueck.de | b.heimes@erndtebrueck.de