Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Erndtebrück vom 06.10.2016 in der Fassung 1. Änderung vom 07.04.2017

a)Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit3 % des Spieleinsatzes
für sonstige Apparate 35€
je Apparat und angefangenen Kalendermonat
b)in Gastwirtschaften und sonstigen Orten
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit3 % des Spieleinsatzes
für sonstige Apparate 25€
je Apparat und angefangenen Kalendermonat

Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer

Ansprechpartner


Frau N. Treude

Steueramt
+49 2753 605 158 | n.treude@erndtebrueck.de

Frau M. Willert

Steueramt
+49 2753 605 143 | m.willert@erndtebrueck.de