Die Gemeinde Erndtebrück entwickelt eine Kommunale Wärmeplanung, um die zukünftige Wärmeversorgung zu gestalten. Ziel ist es, eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu schaffen. Die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH und con|energy consult GmbH unterstützen den Planungsprozess.
Start der Kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Erndtebrück hat mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ziel dieses Prozesses ist es, die zukünftige Wärmeversorgung in Erndtebrück, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten, verlässlich, bezahlbar und klimafreundlich weiterzuentwickeln.
Mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung hat die Gemeinde die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) sowie das auf kommunale Energiekonzepte spezialisierte Unternehmen con|energy consult GmbH (ceco) beauftragt. Beide Partner bringen umfangreiche Erfahrung aus vergleichbaren Projekten mit und begleiten den gesamten Planungsprozess fachlich.
Die kommunale Wärmeplanung läuft voraussichtlich bis November 2026. Sie schafft eine wichtige Grundlage, um frühzeitig Orientierung für zukünftige Entscheidungen rund um Heizungssysteme, Energieinfrastruktur und Klimaschutz zu geben. Dabei handelt es sich nicht um konkrete Bauvorhaben, sondern um einen strategischen Plan, der Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt.
Ziele der Kommunalen Wärmeplanung
Mit der kommunalen Wärmeplanung verfolgt die Gemeinde Erndtebrück mehrere zentrale Ziele:
Reduzierung des Energieverbrauchs: Durch effizientere Strukturen und langfristige Planung soll der Energiebedarf der Wärmeversorgung perspektivisch gesenkt werden.
Stärkere Nutzung erneuerbarer Energien: Erneuerbare Wärmequellen sollen verstärkt dort berücksichtigt werden, wo sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Ziel ist es den CO2-Ausstoß zu verringern.
Sichere und bezahlbare Wärmeversorgung: Die Wärmeversorgung soll auch künftig zuverlässig und für Bürgerinnen und Bürger tragbar bleiben.
Ausweisung möglicher Wärmeversorgungsgebiete: Das Gemeindegebiet wird in Bereiche mit voraussichtlich geeigneten Wärmeversorgungsarten (z. B. dezentrale Lösungen oder mögliche Nahwärmeansätze) eingeteilt.
Über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung informieren wir Sie regelmäßig auf dieser Webseite.
Ablauf der Wärmeplanung
Bestandsanalyse

In der Bestandsanalyse wird untersucht, wie die Wärmeversorgung in Erndtebrück derzeit aussieht. Dazu zählen der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie die daraus entstehenden Treibhausgasemissionen. Ergänzend werden Informationen zum Gebäudebestand erhoben, etwa zu Gebäudetypen und Baualtersklassen.
Potenzialanalyse

In der Potenzialanalyse werden die Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung sowie die Nutzung unvermeidbarer Abwärme untersucht. Zusätzlich werden Potenziale identifiziert, mit denen sich der zukünftige Wärmebedarf reduzieren lässt.
Die Bewertung möglicher Abwärmequellen erfolgt im Rahmen eines Stakeholder-Workshops in enger Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren.
Zielszenarien

Die Zielszenarien zeigen auf, wie sich die Wärmeversorgung in Erndtebrück langfristig entwickeln könnte. Sie basieren auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse und stellen mögliche Wege in Richtung einer klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Bestandteil dieses Schrittes ist auch die Einteilung des Gemeindegebiets in potenzielle Wärmeversorgungsgebiete.
Umsetzungsstrategie

Auf Basis der Zielszenarien wird eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Sie beschreibt einen strategischen Fahrplan sowie konkrete Handlungsansätze und Maßnahmen, die die nächsten Schritte in Richtung einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen.
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Öffentlichkeitsarbeit
Das Wärmeplanungsgesetz legt großen Wert auf die frühzeitige Einbindung relevanter Akteure, um eine breite Akzeptanz für die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zu schaffen. Entsprechend § 7 WPG werden dabei die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche und juristische Personen einbezogen. Zur Information und Beteiligung werden textliche und grafische Inhalte sowie Präsentationsmaterialien erstellt und die politischen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend über den Prozess der kommunalen Wärmeplanung informiert.
Bericht und Ergebnisdarstellung
Alle Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden in einem Fachgutachten zusammengeführt. Dieses gliedert sich in die vier zentralen Bausteine der Wärmeplanung – Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien und Umsetzungsstrategie – und dokumentiert die erarbeiteten Ergebnisse. Darüber hinaus werden die angewandten Methoden und Vorgehensweisen beschrieben. So wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen und eine verlässliche Orientierung für zukünftige Entscheidungen rund um die Wärmeversorgung ermöglicht.
Häufig gestellte Fragen zur Wärmeplanung
Mit der kommunalen Wärmeplanung legen wir als Gemeinde Erndtebrück einen strategischen Rahmen für die zukünftige Wärmeversorgung fest. Unser Ziel ist es, die Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2045 schrittweise von vorwiegend fossilen Energieträgern auf klimafreundliche Lösungen umzustellen. Damit schaffen wir für Bürger:innen und Unternehmen eine verlässliche Orientierung, wie Gebäude und Betriebe künftig umweltschonend, kosteneffizient und gesetzeskonform beheizt bzw. mit Prozesswärme versorgt werden können.
Das zentrale Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist ein Wärmeplan, der als strategischer Fahrplan für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde dient. Gleichzeitig zeigt er Gebäudeeigentümer:innen auf, in welchen Bereichen der Kommune künftig eher dezentrale oder zentrale Formen der Wärmeversorgung geeignet sind.
Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich im Wesentlichen in sechs aufeinander aufbauende Schritte:
Bestandsanalyse: Zunächst wird die bestehende Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet erfasst und kartiert.
Potenzialanalyse: Anschließend werden mögliche Quellen für erneuerbare Wärme sowie nutzbare Abwärme identifiziert und räumlich verortet.
Zielszenarien: Auf Grundlage der Ergebnisse aus Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenariorahmen entwickelt und es werden Zielszenarien für die zukünftige Wärmeerzeugung in Erndtebrück bis zum Jahr 2045 simuliert.
Beteiligung: Die Ergebnisse der Simulationen werden gemeinsam mit relevanten Akteuren in der Gemeinde Erndtebrück (z. B. Bürger:innen, Stadtwerke und Netzgesellschaften, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen) in moderierten Beteiligungsformaten („Akteursbeteiligung“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“) vorgestellt und diskutiert.
Maßnahmenentwicklung: Auf dieser Basis werden Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans erarbeitet.
Beschluss: Abschließend wird der kommunale Wärmeplan finalisiert und durch den Gemeinderat verabschiedet.
Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028.
Für die Gemeinde Erndtebrück würde dies bedeuten, dass die kommunale Wärmeplanung spätestens bis Mitte 2028 abgeschlossen sein muss. Wir haben uns jedoch bewusst dafür entschieden, den Prozess früher abzuschließen, um Bürger:innen und Unternehmen möglichst früh Planungssicherheit zu geben. Daher ist vorgesehen, die kommunale Wärmeplanung für Erndtebrück bis November 2026 fertigzustellen.
Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Erndtebrück befindet sich derzeit in der Phase der Bestandsanalyse. Die Fertigstellung des gesamten Wärmeplans ist bis November 2026 vorgesehen.
Für die kommunale Wärmeplanung ist die Gemeinde Erndtebrück verantwortlich. Bei der Durchführung werden wir von der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) sowie der con|energy consult GmbH unterstützt. Beide Partner verfügen über langjährige Erfahrung im Energiemarkt und in der Energieberatung und zählen zu den erfahrenen Akteuren bei der Erstellung kommunaler Wärmeplanungen.
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das ganze Gemeindegebiet. In die Analyse werden alle Gebäude einbezogen, unabhängig davon, welche Art der Wärmeversorgung sie aktuell nutzen.
Unsere Bürger:innen werden regelmäßig über alle Informationskanäle der Gemeinde Erndtebrück sowie auf unserer Webseite über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung informiert. Abhängig von den jeweiligen Maßnahmen und Planungsschritten können Bürger:innen darüber hinaus in weitere Teile des Prozesses eingebunden werden, beispielsweise bei der Entwicklung von Quartierskonzepten.
Für Privatpersonen schafft die kommunale Wärmeplanung vor allem Orientierung und Planungssicherheit. Die im Rahmen der Planung erstellten Wärmekarten zeigen auf, welche Arten der Wärmeversorgung in den einzelnen Gebieten voraussichtlich sinnvoll sind. Damit erhalten Bürger:innen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen in ihre Heizungsanlage. Gleichzeitig gilt: Aus den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine Verpflichtungen für Eigentümer:innen.
Die kommunale Wärmeplanung zeigt zunächst nur auf, in welchen Gebieten sich Nah- oder Fernwärmelösungen grundsätzlich eignen könnten. Ob ein Wärmenetz tatsächlich realisiert werden kann, muss anschließend in weiterführenden Untersuchungen, zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien, geprüft werden. Erst in einem späteren Schritt würde ein möglicher Betreiber ein konkretes Wärmenetz planen und – abhängig vom Interesse und der Anschlussbereitschaft der Haushalte – gegebenenfalls umsetzen. Die Ausweisung eines geeigneten Gebiets in der kommunalen Wärmeplanung bedeutet daher nicht automatisch, dass dort künftig ein Wärmenetz gebaut wird.
Der kommunale Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument der Gemeinde. Aus ihm ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Bürger:innen oder Unternehmen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese sogenannte 65-Prozent-Regel gilt bundesweit.
Die kommunale Wärmeplanung greift diese Vorgabe auf und liefert eine planerische Orientierung, wie und wo die Anforderungen des GEG erfüllt werden können. Sie zeigt damit mögliche Wege auf, um die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung umzusetzen.
Nach der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans werden einzelne Gebiete vertieft betrachtet. Potenzielle Netzbetreiber prüfen diese Bereiche im Rahmen sogenannter Machbarkeitsstudien genauer. Diese Untersuchungen benötigen Zeit und dienen dazu, zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen konkrete Maßnahmen, etwa der Aufbau von Wärmenetzen, umgesetzt werden können.
Häufig gestellte Fragen zur Wärmeversorgung
Eine funktionierende Heizungsanlage muss grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Erst ab dem Jahr 2045 ist der Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Energieträgern nicht mehr zulässig.
In Erndtebrück gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab dem 01.07.2028. Wer ab diesem Zeitpunkt die Heizung erneuert, muss die sogenannte 65-Prozent-Regel einhalten, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe dient auch dazu, vor stark steigenden Kosten für fossile Energien in den kommenden Jahren zu schützen.
Zusätzlich gelten gemäß § 72 GEG folgende Regelungen (Ausnahmeregelung sind individuell zu prüfen):
– Fossile Heizungen, die vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht weiter betrieben werden
– Fossile Heizungen, die ab 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden (Beispiel: Einbau 1996 à Tausch 2026)
Der Umstieg auf eine neue Heizungsanlage wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Dabei werden mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, in bestimmten Fällen sogar bis zu 70 Prozent.
Wenn Sie Mieter:in sind, liegt die Verantwortung für den Austausch oder die Erneuerung der Heizungsanlage bei den Eigentümer:innen. Für Mieter:innen selbst ergeben sich daraus keine direkten Verpflichtungen.
Nein, eine Sanierung ist nicht für alle Gebäude zwingend erforderlich. In vielen Fällen kann sie jedoch sinnvoll sein, um den Wärmeverbrauch zu senken und langfristig Energiekosten zu reduzieren.
Vor allem ältere Bestandsgebäude oder Gebäude mit hohen Wärmeverlusten sollten in der Regel saniert werden. Ob und welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt jedoch stark vom jeweiligen Gebäude ab. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Energieberaterin oder einen Energieberater hinzuzuziehen.
Die Kosten für einen Anschluss an ein Wärmenetz können stark variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich daher noch keine verlässliche Aussage zu den konkreten Kosten treffen.
Bei Wärmenetzen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien wird der Anschluss jedoch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Dabei werden mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.
Nein, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung muss grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Die bereits bestehenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten jedoch weiterhin.
Demnach dürfen Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden (§ 72 GEG – Betriebsverbot für Heizkessel). Diese Regelung bestand bereits vor der kommunalen Wärmeplanung und bleibt unverändert bestehen (> hier zum Nachlesen).
Defekte Heizungsanlagen dürfen grundsätzlich repariert werden. Ist eine Reparatur jedoch nicht mehr möglich, greift in der Regel eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können übergangsweise Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die die Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien noch nicht erfüllen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist muss der geforderte Anteil erneuerbarer Energien eingehalten werden, beispielsweise durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Für Gasetagenheizungen kann eine verlängerte Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren gelten. Auch die Möglichkeit eines späteren Anschlusses an ein Wärmenetz kann Einfluss auf die Dauer der jeweiligen Übergangsfrist haben.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche Anforderungen beim Einbau neuer Heizungen gelten. In Neubaugebieten dürfen seit dem 01.01.2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die dauerhaft zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken gelten die gleichen Regelungen wie für bestehende Gebäude. Im Gebäudebestand greift das GEG in Erndtebrück ab dem 30.06.2028.
Ja, der Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energieträger wird finanziell gefördert. Die Förderung erfolgt über Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds und kann bis zu maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Unabhängig vom Einkommen werden dabei mindestens 30 Prozent Zuschuss gewährt. Zusätzlich steht bis zum Jahr 2028 der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent zur Verfügung. Dieser Bonus reduziert sich in den darauffolgenden Jahren schrittweise.
Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten:
FAQ-Seite zum Gebäudeenergiegesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Übersichtsseite der KfW zur Heizungsförderung
Der Einbau einer Gasheizung – einschließlich Gasetagenheizungen – ist grundsätzlich weiterhin erlaubt. Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern dürfen jedoch seit dem 01.01.2024 nur noch eingebaut werden, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung erfolgt ist.
Diese Beratung dient dazu, Bürger:innen über mögliche zukünftige Kosten durch die CO₂-Bepreisung zu informieren und gleichzeitig alternative, klimafreundlichere Heizlösungen aufzuzeigen. Ziel ist es, frühzeitig Transparenz zu schaffen und vor wirtschaftlichen Risiken zu schützen.

