Gestaltungssatzungen der Gemeinde Erndtebrück

Gemeinden können u. a. Vorschriften zur äußeren Gestaltung von Gebäuden erlassen. Diese können Bestandteile von Bebauungsplänen sein oder als isolierte Satzungen auch für außerhalb von Bebauungsplänen gelegene Siedlungsgebiete sein.

Anlage 1 – Abgrenzung Geltungsbereiche Gestaltungssatzung vom 29.04

Gestaltungssatzung 2019 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.03.2022

Auskünfte zu den rechtskräftigen Bauleitplänen erhalten Sie bei


Herr A. Dreisbach

Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) | Stadtplanung | Denkmalschutz | Gebäude – Neubau und Unterhaltung Breitbandausbau | Klimaschutz | Wirtschaftsförderung
+49 2753 605 153 | a.dreisbach@erndtebrueck.de

Frau V. Lauber

Projekt Kairos | Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) | Stadtplanung | Struktur- und Dorfentwicklung
+49 2753 605 165 | v.lauber@erndtebrueck.de

Frau Y. Six

Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) | Wirtschaftsförderung | Niederschlagswasser | Abwasserbeseitigung
+49 2753 605 155 | y.six@erndtebrueck.de