Abwassergebühren

Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen werden Abwassergebühren für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Die Gebühren werden für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Regenwasser) erhoben.

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Frischwassermengen, die vom Wasserwerk für das jeweils letzte Kalenderjahr festgestellt wurden, berechnet. Berechnungsmaßstab ist somit der Kubikmeter.

Die Schmutzwassergebühren betragen seit 01.01.2024:

a)monatliche Grundbegühr/Wasserzähler mit einer Nennleistung von
3-5 m²16,25 €
6-10 m²32,50 €
20 m²97,50 €
über 20 m²292,50 €
b)Verbrauchsgebühr Schmutzwasser je cbm4,43 €
Niederschlagswassergebühren:
je m² versiegelter Fläche0,73 €

Ansprechpartner


Frau N. Treude

Steueramt
+49 2753 605 158 | n.treude@erndtebrueck.de

Frau M. Willert

Steueramt
+49 2753 605 143 | m.willert@erndtebrueck.de