Die Anmeldung oder Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug bei Ihrem „neuen“ Wohnsitzmeldeamt erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb von Erndtebrück oder einem Zuzug nach Erndtebrück hat die An- oder Ummeldung daher im Bürgerbüro der Gemeinde Erndtebrück zu erfolgen.
Eine Abmeldung vom aktuellen alleinigen Wohnsitz ist nur dann erforderlich, wenn Sie keine Folgeadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Hierunter fällt beispielsweise ein Umzug ins Ausland.
Benötigte Unterlagen:
– Personalausweis
– Reisepass (wenn vorhanden)
– Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
– Wohnungsgeberbestätigung
In der Wohnungsgeberbestätigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen (bei Eigentum ist die Wohnungsgeberbestätigung selbst auszufüllen). Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen.
Gebühren:
– Keine
Bei der An- oder Ummeldung erhalten Sie eine gebührenfreie Bestätigung über die An- oder Ummeldung.
Formulare:
– Wohnungsgeberbestätigung
– Einverständniserklärung Umzug minderjähriger Kinder
– Vollmacht für An-, Um-, und Abmeldungen
Hinweise:
An- oder Ummeldung minderjähriger Personen:
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Sorgeberechtigten ist das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.
An- oder Ummeldung ohne Personalausweis:
Falls Sie keinen Personalausweis besitzen, ist die Vorlage eines Nationalpasses mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum notwendig. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein:
Zur Änderung Ihrer Meldeadresse wenden Sie sich nach erfolgter An- oder Ummeldung an das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

