Wenn es um Umweltschutz geht ist Ehrenamtliches Engagement eine der wichtigsten Säulen. Deshalb loben die Westenergie AG und die Gemeinde Erndtebrück wieder den Klimaschutzpreis aus und stellen einen Geldpreis zur Verfügung.
Bei diesem Wettbewerb können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas teilnehmen, die in der Gemeinde Erndtebrück eine Aktion oder ein Projekt zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen, bzw. umgesetzt haben. Denkbar sind alle Projekte und Aktionen zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur. Wichtig dabei ist: Diese müssen allen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Erndtebrück zugutekommen und von der Öffentlichkeit nutzbar sein.
Bewerben? – So geht’s:
Eine formlose Beschreibung des Projekts oder der Aktion ist ausreichend, gerne mit Fotos. Das Projekt kann noch in der Planung, in der Umsetzung oder bereits abgeschlossen sein.
Die Bewerbungen können ausschließlich über dieses Portal eingereicht werden:
Online-Plattform des Westenergie Klimaschutzpreises
Der Bewerbungszeitraum ist vom 15. Mai 2025 bis einschließlich 14. September 2025. Im Anschluss werden die Einreichungen ausgewertet und die Preisträger direkt kontaktiert. Die Jury besteht aus Vertretern von der Westenergie AG und der Gemeindeverwaltung.
Teilnahmebedingungen
• Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen.
• Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
• Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
• Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
• Preisträger*innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
• Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
• Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker*in stellt Bienenstöcke auf).
• Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
• Die Kommunen selbst können keine Projekte einreichen und dürfen auch nicht Geldempfänger sein. • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe