Ab Juli 2026 treten in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins und die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe. Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können ab dem 03.07.2026 nun als digitale Dokumente geführt werden. Sie entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten. Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen Ihren bisherigen Fischereischein bzw. ihr Fischerprüfungszeugnis erst bei Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins und im Rahmen eines Verlängerungsantrags vorlegen.
Ein sofortiger Umtausch oder eine Vorsprache ist nicht erforderlich, solange der Fischereischein noch gültig ist.
Bisher wurden Fischereiabgabe und Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Ab dem 03.07.2026 sind dies zwei getrennte Verfahren:
Antragsstellung
Sie haben die Wahl zwischen der Antragstellung online über das NRW-Serviceportal oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro. Auch die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal (Zahlung mit Kreditkarte) oder bei uns vor Ort im Bürgerbüro (Zahlung mit Karte oder in BAR) erfolgen. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen mehrere Wochen nach der erfolgten Antragstellung postalisch zugesendet.
Für die Antragstellung online über das NRW Serviceportal benötigen Sie einen sicheren Login über BundID mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises. Die Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte.
Benötigte Unterlagen bei der Antragstellung (online und im Bürgerbüro):
Gebühren
| Beantragung online | Beantragung im Bürgerbüro | |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00€ | 30,00€ |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe: 10,00€ Gebühr: 04,00€ Gesamt: 14,00€ | Abgabe: 10,00€ Gebühr: 12,00€ Gesamt: 22,00€ |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe: 30,00€ Gebühr: 12,00€ Gesamt: 42,00€ | Abgabe: 30,00€ Gebühr: 20,00€ Gesamt: 50,00€ |
Im Rahmen der Modernisierung des Fischereiwesens wurde der Jugendfischereischein abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers. Die Beantragung kann online über das NRW-Serviceportal oder beim zuständigen Landesamt per Post erfolgen. Die Gebühr beträgt 30, 00 €.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
