Mobile Schadstoffsammlung in der Gemeinde Erndtebrück

Die mobile Schadstoffsammlung in der Gemeinde Erndtebrück findet am Freitag, dem 25. September 2026 und Samstag, dem 26. September 2026, statt.

Freitag, den 25. September 2026

14:00 – 14:45 Uhr                   Mühlenweg (bei Haus Nr. 28)

15:00 – 15:30 Uhr                   Breslauer Straße (Wertstoffcontainer)

15:45 – 16:00 Uhr                   Zinse (Wertstoffcontainer)

16:30 – 17:00 Uhr                   Benfe, Schützenstr. (Wertstoffcontainer)

Samstag, den 26. September 2026

 8:00  –   8:30 Uhr                   Erndtebrück, Industriegebiet Weiherstraße (Wendeplatz)

 8:45  –   9:15 Uhr                   Erndtebrück, Höhenweg (Wertstoffcontainer)

 9:25  – 10:00 Uhr                   Schameder (Wertstoffcontainer)

10:15 – 10:45 Uhr                   Balde (Wertstoffcontainer Ortseingang)

11:00 – 11:30 Uhr                   Birkefehl (Parkplatz Friedhof)

11:45 – 12:15 Uhr                   Birkelbach (Dorfplatz)

12:30 – 13:00 Uhr                   Womelsdorf (altes Feuerwehrgerätehaus)

13:15 – 13:45 Uhr                   Röspe (Alte Schule)

Zu den schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, die über das Schadstoffmobil zu entsorgen sind, gehören z.B. Akkus, Altbatterien (außer Autobatterien), Autopflegemittel, Beizmittel (Abbeizer), Chemikalien (fest und flüssig), Desinfektionsmittel, Düngemittel, Entfroster, Frostschutzmittel, Gift, Grillanzünder, Halogenglühlampen und -leuchten, Haushaltsreiniger (z.B. Fleckentferner, Sanitärreiniger, Abflussreiniger), Holzschutzmittel, Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel, Klebstoffe, Laugen, lösungsmittelhaltige Altfarben und Lacke, Lösemittel (z.B. Verdünnung), Montageschaum, Nagellackentferner, ölhaltige Abfälle (z.B. Putzlappen, Ölfilter), Petroleum, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Produkte, Rostschutzmittel, Säuren, Schmierfette, Spiritus, Spraydosen (FCKW-haltige oder unvollständig entleerte), Terpentin, Toner, Teerprodukte, Unkrautbekämpfungsmittel, Verdünner, Waschbenzin, Zementfarbe.

Von der Einsammlung ausgeschlossen sind:

  • Altöl
  • Altmedikamente
  • Autobatterien
  • FCKW-freie Spraydosen
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und HID-Lampen
  • schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe und Industrie

Zur Rücknahme von Altöl ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Er muss die gleiche Menge Altöl kostenlos zurücknehmen, die neu verkauft wurde. Der Kassenbon ist hierfür aufzubewahren bzw. ist durch den Händler ein entsprechender Rücknahmeschein auszustellen.

Altmedikamente können in den meisten Apotheken zurückgegeben werden.

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge sind mit einem Pfand belegt. Falls bei einem Neukauf keine alte Starterbatterie zurückgegeben wird, ist ein Pfand zu bezahlen (Quittung aufbewahren). Das Geld wird zurückgezahlt, wenn die alte Starterbatterie zum Händler gebracht wird.

Leuchtstoffröhren (stabförmig und kompakt), Energiesparlampen und HID-Lampen (Hochdruck- und Niederdruckentladungslampen) sind über die gemeinsame Sammelstelle für Elektroschrott zu entsorgen.

Altbatterien können außerdem kostenlos bei jedem Händler, der auch neue Batterien verkauft, zurückgegeben werden.

Die Gemeinde Erndtebrück weist ausdrücklich darauf hin, dass schadstoffhaltige Abfälle nicht einfach an den Haltestellen für die Schadstoffsammlung abgestellt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen für die Umwelt und die Menschen ist es notwendig, die schadstoffhaltigen Abfälle bei den Fahrern des Schadstoffmobils persönlich abzugeben.