Fischereischein (Verlängerung oder Beantragung)

Ab Juli 2026 treten in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins und die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe. Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können ab dem 03.07.2026 nun als digitale Dokumente geführt werden. Sie entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten. Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen Ihren bisherigen Fischereischein bzw. ihr Fischerprüfungszeugnis erst bei Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins und im Rahmen eines Verlängerungsantrags vorlegen.

Ein sofortiger Umtausch oder eine Vorsprache ist nicht erforderlich, solange der Fischereischein noch gültig ist. 

Bisher wurden Fischereiabgabe und Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Ab dem 03.07.2026 sind dies zwei getrennte Verfahren:

  • Ausstellung des Fischereischeins
    Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
  • Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe
    Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichtet werden.

Antragsstellung

Sie haben die Wahl zwischen der Antragstellung online über das NRW-Serviceportal oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro. Auch die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal (Zahlung mit Kreditkarte) oder bei uns vor Ort im Bürgerbüro (Zahlung mit Karte oder in BAR) erfolgen. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen mehrere Wochen nach der erfolgten Antragstellung postalisch zugesendet.
Für die Antragstellung online über das NRW Serviceportal benötigen Sie einen sicheren Login über BundID mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises. Die Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte.

Benötigte Unterlagen bei der Antragstellung (online und im Bürgerbüro):

  • Ausweisdokument Antragsteller*in (z.B. Personalausweis)
  • bei Neubeantragung: Prüfungszeugnis über die bestandene Prüfung
  • bei Verlängerung: bestehender Fischereischein

Gebühren

Beantragung onlineBeantragung im Bürgerbüro
Fischereischein auf Lebenszeit18,00€30,00€
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für
1 Kalenderjahr
Abgabe: 10,00€
Gebühr: 04,00€
Gesamt: 14,00€
Abgabe: 10,00€
Gebühr: 12,00€
Gesamt: 22,00€
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für
5 aufeinanderfolge Kalenderjahre
Abgabe: 30,00€
Gebühr: 12,00€
Gesamt: 42,00€
Abgabe: 30,00€
Gebühr: 20,00€
Gesamt: 50,00€
Jugendfischereischein

Im Rahmen der Modernisierung des Fischereiwesens wurde der Jugendfischereischein abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.

Fischereischein mit Begleitung

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers. Die Beantragung kann online über das NRW-Serviceportal oder beim zuständigen Landesamt per Post erfolgen. Die Gebühr beträgt 30, 00 €.

Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Ansprechpartner


Frau S. Althaus

Bürgerbüro
+49 2753 605 125 | buergerbuero@erndtebrueck.de

Frau L. Hackenbracht

Bürgerbüro
+49 2753 605 121 | buergerbuero@erndtebrueck.de

Frau C. Schneider-Oppermann

Bürgerbüro
+49 2753 605 128 | buergerbuero@erndtebrueck.de

Frau L. Schreiber

Leitung Standesamt | Leitung Bürgerbüro
+49 2753 605 120 | standesamt@erndtebrueck.de | buergerbuero@erndtebrueck.de | l.schreiber@erndtebrueck.de

Frau N. Schürmann

Bürgerbüro
+49 2753 605 128 | buergerbuero@erndtebrueck.de


Frau L. Schreiber

Leitung Standesamt | Leitung Bürgerbüro
+49 2753 605 120 | standesamt@erndtebrueck.de | buergerbuero@erndtebrueck.de | l.schreiber@erndtebrueck.de