Das Bundesministerium für Verteidigung hat für den Schutzbereich der Verteidigungsanlage Erndtebrück zwei neue Anordnungen getroffen. Diese gelten im Gemeindegebiet von Erndtebrück für Bereiche von Erndtebrück, Benfe und Schameder, in denen bei künftigen Baumaßnahmen der Genehmigungsvorbehalt des Verteidigungsministeriums zu beachten ist.
Es wird auf die Amtlichen Bekanntmachungen NW 672 und NW 673 verwiesen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Eigentum im betreffenden Gebiet können detaillierte Einsicht in die Anordnungen nehmen. Dies ist in Erndtebrück bei der Bauverwaltung im Rathaus möglich. Für Fragen und Erläuterungen steht Ihnen die Mitarbeiterin unter der Telefonnummer 02753/605-155 zur Verfügung.
