Schadstoffsammlung 26. und 27. September 2025

Die mobile Schadstoffsammlung in der Gemeinde Erndtebrück findet am Freitag, dem 26. September 2025 und Samstag, dem 27. September 2025, statt.

Freitag, den 26. September 2025

16.15 – 17.00 Uhr                   Mühlenweg (bei Haus Nr. 28)

17.10 – 17.45 Uhr                   Breslauer Straße (Wertstoffcontainer)

18.00 – 18.30 Uhr                   Benfe, Schützenstr. (Wertstoffcontainer)

Samstag, den 27. September 2025

 8.00  –   8.30 Uhr                   Erndtebrück (Wertstoffcontainer Höhenweg)

 8.45  –   9.15 Uhr                   Erndtebrück (Wendeplatz Gewerbegebiet Weiherstraße)

 9.25  – 10.00 Uhr                   Schameder (Wertstoffcontainer)

10.15 – 10.45 Uhr                   Balde (Wertstoffcontainer Ortseingang)

11.00 – 11.30 Uhr                   Birkefehl (Feuerwehrgerätehaus)

11.45 – 12.15 Uhr                   Birkelbach (Dorfplatz hinter dem Feuerwehrgerätehaus)

12.30 – 12.45 Uhr                   Zinse (Wertstoffcontainer)

13.00 – 13.30 Uhr                   Womelsdorf (altes Feuerwehrgerätehaus)

13.45 – 14.00 Uhr                   Röspe (Alte Schule)

Entgegen der im Abfuhrkalender veröffentlichen Informationen befindet sich die Haltestelle für die mobile Schadstoffsammlung in Birkelbach am Samstag, den 27. September 2025, am Dorfplatz hinter dem Feuerwehrgerätehaus.

Zu den schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, die über das Schadstoffmobil zu entsorgen sind, gehören z.B. Akkus, Altbatterien (außer Autobatterien), Autopflegemittel, Beizmittel (Abbeizer), Chemikalien (fest und flüssig), Desinfektionsmittel, Düngemittel, Entfroster, Frostschutzmittel, Gift, Grillanzünder, Halogenglühlampen und -leuchten, Haushaltsreiniger (z.B. Fleckentferner, Sanitärreiniger, Abflussreiniger), Holzschutzmittel, Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel, Klebstoffe, Laugen, lösungsmittelhaltige Altfarben und Lacke, Lösemittel (z.B. Verdünnung), Montageschaum, Nagellackentferner, ölhaltige Abfälle (z.B. Putzlappen, Ölfilter), Petroleum, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Produkte, Rostschutzmittel, Säuren, Schmierfette, Spiritus, Spraydosen (FCKW-haltige oder unvollständig entleerte), Terpentin, Toner, Teerprodukte, Unkrautbekämpfungsmittel, Verdünner, Waschbenzin, Zementfarbe.

Von der Einsammlung ausgeschlossen sind:

  • Altöl
  • Altmedikamente
  • Autobatterien
  • FCKW-freie Spraydosen
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und HID-Lampen
  • schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe und Industrie

Zur Rücknahme von Altöl ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Er muss die gleiche Menge Altöl kostenlos zurücknehmen, die neu verkauft wurde. Der Kassenbon ist hierfür aufzubewahren bzw. ist durch den Händler ein entsprechender Rücknahmeschein auszustellen.

Altmedikamente können in den meisten Apotheken zurückgegeben werden.

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge sind mit einem Pfand belegt. Falls bei einem Neukauf keine alte Starterbatterie zurückgegeben wird, ist ein Pfand zu bezahlen (Quittung aufbewahren). Das Geld wird zurückgezahlt, wenn die alte Starterbatterie zum Händler gebracht wird.

Leuchtstoffröhren (stabförmig und kompakt), Energiesparlampen und HID-Lampen (Hochdruck- und Niederdruckentladungslampen) sind über die gemeinsame Sammelstelle für Elektroschrott zu entsorgen.

Altbatterien können außerdem kostenlos bei jedem Händler, der auch neue Batterien verkauft, zurückgegeben werden.

Die Gemeinde Erndtebrück weist ausdrücklich darauf hin, dass schadstoffhaltige Abfälle nicht einfach an den Haltestellen für die Schadstoffsammlung abgestellt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen für die Umwelt und die Menschen ist es notwendig, die schadstoffhaltigen Abfälle bei den Fahrern des Schadstoffmobils persönlich abzugeben.

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