Sozialhilfe nach dem SGB XII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Oft reicht im Alter oder bei Erwerbsminderung das Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Lebensunterhalt selber bestreiten zu können.

In diesen Fällen könnte ein Anspruch auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bestehen. Empfänger dieser Leistungen können sich darüber hinaus von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen.

Um einen Anspruch prüfen zu können müssen die Verhältnisse lückenlos dargelegt werden. Nähere Informationen zu den entsprechenden Rahmenbedingungen sowie den benötigten Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung.

Bestattungskostenbeihilfe

Ist der bestattungspflichtigen Person nicht zuzumuten, die Kosten der Bestattung zu tragen, können unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten durch den Sozialhilfeträger übernommen werden.

Das Prüfverfahren ist sehr umfangreich und zeitintensiv. Eine zeitnahe Kontaktaufnahme zum örtlichen Sozialamt wird daher empfohlen, um weitere Fragen zu klären.

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Sozialamtes:
 montags bis freitags                      09:00 – 12:30 Uhr
nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung!

Ansprechpartner


Frau K. Marino

Sozialamt
+49 2753 605 115 | k.marino@erndtebrueck.de