Hilfe bei großen Herausforderungen für Einrichtungen und Vereine
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und von Putins noch immer unfassbarem Angriffskrieg auf die Ukraine treffen nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens. Preise für Energie und Lebensmittel sind deutlich gestiegen. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Daher verteilt die Gemeinde Erndtebrück Mittel um, die das Land NRW den Kreisen und Kommune mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ zur Verfügung gestellt hat. Auf die Gemeinde Erndtebrück entfallen dabei über 18.000 Euro zur Bekämpfung von Armut. Diese Mittel sollen gemeinnützigen sozialen Einrichtungen und eingetragenen Vereinen in Erndtebrück zugutekommen.
Bis zu 3000 Euro Förderung
Bis Donnerstag, 15.06.2023, können Berechtigte einen Antrag bei der Gemeinde Erndtebrück einreichen. Die Höhe der Förderung für berechtigte Vereine und Einrichtungen beträgt bis zu 3000 Euro und richtet sich nach der Anzahl der Anträge. Die Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel sind vielfältig. In diesem Sinne können sie für krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten, für die Schaffung neuer Angebote und Einzelfallhilfen eingesetzt werden.
Dazu zählen beispielsweise Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs wie etwa bei Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizungskosten, Müllentsorgung; Sachausgaben, die für den Betrieb und bzw. oder die Durchführung einzelner Angebote und Maßnahmen benötigt werden, etwa den Einkauf von Lebensmitteln, Verbrauchsgütern, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhen, Masken, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien und ähnlichem; Personalausgaben oder Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte sowie Ungelernte, Ehrenamtliche, studierende, Minijobber etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und bzw. oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten.
Antragsfrist ist der 15. Juni 2023
Die Anträge für die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ müssen bis spätestens Donnerstag, 15.06.2023, bei der Gemeinde Erndtebrück eingereicht werden. Die maximale Zuwendung beträgt 3000 Euro, abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die Einrichtung bzw. der Verein müssen sicherstellen, dass die Mittel im Sinne der Richtlinie eingesetzt werden – sie müssen bis spätestens 31.12.2023 vollständig ausgegeben sein. Es darf dabei keine sonstige Förderung oder Spende zur Finanzierung der genannten Förderbedarfe herangezogen werden. Das Antragsformular steht ab sofort hier zum Download bereit.
Das zuständige Ministerium hat nochmals darauf hingewiesen, dass für bestimmte Vereine und Einrichtungen bereits im Vorfeld Förderprogramme aufgelegt wurden, die zunächst – also vor dem Stärkungspakt – zur Anwendung kommen sollen, so etwa für Sportvereine. Das von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen hierfür aufgelegte Förderprogramm wird über den Landessportbund umgesetzt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: https://bit.ly/3KxdKOZ. Ein weiteres spezielles Unterstützungsprogramm wurde auch für Kultureinrichtungen aufgelegt. Weitere Informationen dazu finden sich im Internet unter: https://bit.ly/4170dF5.