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Osterfeuer - Genehmigung
Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und können während der Osterzeit angezündet werden. Hierzu dürfen Sie nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwenden.
Sie müssen für die Veranstaltung eines Osterfeuers im Bürgerbüro eine Genehmigung beantragen. Bei dem Antrag sind folgende Angaben zu machen: Veranstalter, Veranstaltungsort, Zeitpunkt sowie die aufsichtshabende Person.
Kosten:
Die Gebühren für die Genehmigung eines Osterfeuers betragen 15,00 Euro