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Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder den Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
(Bei Personengesellschaften muss jeder einzelne Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten, bei juristischen Personen ist nur eine Gewerbeanzeige erforderlich).
Handelt es sich bei dem ausgeübten Gewerbe um ein Handwerk, ist eine Durchschrift von dem Meisterbrief bzw. dem Eintrag in der Handwerksrolle der Anmeldung beizufügen.
Meldet eine Personengesellschaft ein Gewerbe an, ist eine Durchschrift des Gesellschaftervertrages der Anmeldung beizufügen.
Gewerbeanmeldung (natürliche Person): | 26,00 Euro |
Gewerbeanmeldung (juristische Person): |
33,00 Euro |
Zusätzlicher gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen: |
13,00 Euro |
Bescheinigung über ein Gewerbe / Zweitschrift: | 15,00 Euro |