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Beglaubigungen

Für die amtliche Beglaubigung eines Dokumentes ist das Original mitzubringen.

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden - hier ist beim jeweiligen Standesamt eine entsprechende Abschrift anzufordern.

Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.

Kosten:

Beglaubigung eines Schriftstücks 2,85 Euro
Beglaubigung einer Unterschrift 1,45 Euro

Fotokopie DIN A4 0,40 Euro
Fotokopie DIN A3 0,75 Euro

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