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Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuern (A und B), Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) und die Straßenreinigungsgebühren. Die genannten einzelnen Abgabearten sind unter den jeweiligen Begriffen näher erläutert.

Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. den jeweiligen Gebühren-/Tarifsatzungen erhoben. Sie sind quartalsweise am 15.02./15.05./15.08./15.11. fällig. Auf Wunsch ist auch eine Fälligkeit zum 01.07. in einer Summe möglich, oder mit monatlicher Fälligkeit.

Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält der Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwalter i. d. R. Ende Januar einen aktuellen Veranlagungsbescheid. Mitgeteilte Veränderungen (z. B. An- und Abmeldung von Abfallbehältern) werden in einem Berichtigungsbescheid berücksichtigt.