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Gewerbeummeldung
Wenn der Betrieb innerhalb des betreffenden Ortes verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Gewerbeummeldung (natürliche Person): | 26,00 Euro |
Gewerbeummeldung (juristische Person): |
33,00 Euro |
Zusätzlicher gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen: |
13,00 Euro |
Bescheinigung über ein Gewerbe / Zweitschrift: | 15,00 Euro |