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Einzugsermächtigungen

Zahlungen können auf einfachem Wege im Lastschrifteinzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, das die Gemeindekasse Erndtebrück die einmaligen und regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeiträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht.

Der Lastschrifteinzug erfolgt bei gegebener Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Der erteilte Lastschrifteinzug kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Eine Lastschrifteinzugsermächtigung kann formlos erteilt werden. Die Gemeindekasse benötigt hierzu: das Kassenzeichen, die Bankverbindung (IBAN BIC), die Unterschrift des Kontoinhabers bzw. Bevollmächtigten.