Melderegisterauskunft
Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen Sie diese schriftlich oder persönlich beantragen. Ein berechtigtes Interesse sollte glaubhaft gemacht werden. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.
Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese auch schriftlich oder persönlich zu beantragen. Bei der Beantragung ist ein berechtigtes Interesse glaubhaft zumachen. Auskunft darf dann erteilt werden über: Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und Euroort.
Werden von Ihnen Archivauskünfte (z.B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zustellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.
Melderigisterauskünfte per Email richten Sie bitte an: buergerbuero@erndtebrueck.de
Kosten:
11,00 Euro für eine einfache Meldeauskunft
15,00 Euro für eine erweiterte Meldeauskunft