Abfallbeseitigung
Abfallbeseitigung
Wie Sie Ihre Abfälle loswerden erfahren Sie auf dieser Seite. Sollten Sie trotzdem Schwierigkeiten im Rahmen der Abfallentsorgung haben, stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Restmüll
Die Firma Dirks Entsorgungsbetrieb GmbH sammelt Ihren Restmüll im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück ein. Die Abfuhrtermine erfahren Sie im Abfuhrkalender.
Es stehen Abfallbehälter in den Größen 60 L, 80 L, 120 L, 240 L und 1.100 L zur Verfügung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des Abfallbehälters. Nähere Informationen zur Gebühr finden Sie unter Abfallentsorgungsgebühren.
Zum Restmüll gehören alle Abfälle, die keiner Wiederverwertung zugeführt werden können wie z. B. Windeln, Hygieneartikel, Asche, Porzellan, Keramik, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zigarettenfilter, Lumpen, verschmutztes Papier, Fotopapier, Fensterglas, Kabelreste, Stoffreste, etc.
Wird Ihr Behälter aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht zum gewohnten Termin abgeholt, wird die Abfuhr nachgeholt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihren Abfallbehälter falsch befüllt haben.
An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern
Änderungen von Abfallgefäßen können bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Wechsel eines Behälters kostet 40 €.
Biomüll
Organische Abfälle wie Gemüse- und Obstreste, Kaffeesatz, Teebeutel und Gartenabfälle können in der Biotonne entsorgt oder selbst kompostiert werden. Problematische Bioabfälle wie Speisereste, Knochen und kranke Pflanzenteile gehören ausschließlich in die Biotonne. Abfallbehälter gibt es in den Größen 120 L und 240 L.
Wenn Sie sämtliche organischen Abfälle auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren, können Sie sich auf Antrag von der Biotonne befreien lassen.
Die Ausführungen zum Restmüll gelten entsprechend.
Sperrige Grünabfälle
Sperrige Grünabfälle die nicht in die Biotonne passen oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können, wie z. B. Ast- und Strauchschnitt, können im Frühjahr und Herbst in einem Container beim Bauhof der Gemeinde Erndtebrück, Mühlenweg 13, entsorgt werden. Die Termine der Sammlung entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.
Alternativ können Grünabfälle auch bei den örtlichen Entsorgungsunternehmen gegen Entgelt angeliefert werden.
Sperrmüll
Die Sperrmüllabfuhr dient der Entsorgung von sperrigen, nicht verwertbaren Abfällen, die aufgrund ihrer Größe, auch wenn sie zerkleinert sind, nicht in die größte (240 Liter Fassungsvermögen), graue Restmülltonne passen und für die kein anderer Entsorgungsweg vorgesehen ist.
Die Sperrmüllentsorgung kann zweimal pro Jahr kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Menge ist dabei auf jeweils 3 m³ begrenzt. Mehrmengen können leider nicht eingesammelt werden. Diese können auf eigene Kosten z. B. bei den örtlichen Entsorgungsunternehmen angeliefert werden. Eine kostenlose Anlieferung von Sperrmüll bei der Fa. Dirks ist nicht möglich, auch wenn die Sperrmüllentsorgung noch nicht, oder erst einmal genutzt wurde.
Die Anmeldung ist per Karte oder online möglich. Karten sind auf dem Abfuhrkalender abgedruckt und zusätzlich an der Information des Rathauses Erndtebrück erhältlich. Die ausgefüllte Karte wird an das Abfuhrunternehmen Dirks Entsorgungsbetrieb GmbH gesendet. Der Abholtermin wird rechtzeitig mitgeteilt. Zwischen Anmeldung und Abholung kann ein Zeitraum von bis zu vier Wochen liegen. Von Rückfragen zum Termin sehen Sie bitte ab.
Eine vollständige Auflistung was zum Sperrmüll gehört und was nicht finden Sie hier.
Elektro-/ Elektronikgeräte
Elektroschrott wie z. B. Herde, Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Computer, Kühlgeräte, Kühltruhen und Elektrokleingeräte kann kostenlos an der Sammelstelle bei der Firma Dirks abgegeben werden.
Alternativ können Sie die Altgeräte auch abholen lassen. Die Anmeldung ist online oder mit Postkarte möglich. Der Abholtermin wird Ihnen rechtzeitig durch das Abfuhrunternehmen mitgeteilt. Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott erhalten Sie hier.
Altpapier/ Altglas
Für die Entsorgung von Altpapier und Altglas stehen Wertstoffcontainer zur Verfügung. Aus Rücksicht auf die Anwohner nutzen Sie die Altglascontainer bitte nur werktags zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. Bei Überfüllung nutzen Sie bitte einen anderen Standort. Das Ablagern von Abfällen neben den Containern wird mit einem Bußgeld geahndet.
Alle Wertstoffsammelstellen im Gemeindegebiet finden Sie in der Standortübersicht der Wertstoffdepots.
Schadstoffhaltige Abfälle
Für die Einsammlung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle findet in der Gemeinde Erndtebrück zweimal jährlich eine mobile Schadstoffsammlung statt. Die Termine und Haltepunkte des Schadstoffmobiles entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.
Daneben betreibt die Firma "Umweltservice Lindenschmidt" eine Sammelstelle für Schadstoffe an ihrem Firmenstandort in Kreuztal-Krombach, Lohmühle. Haushaltsübliche Kleinmengen können kostenlos, größere Mengen gegen Gebühr abgegeben werden. Öffnungszeiten: dienstags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr, samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung, wie zugelassene und von der Sammlung ausgeschlossene Schadstoffe, erhalten Sie hier.
Entsorgungsgemeinschaft
Ab 01. Januar 2017 können Entsorgungsgemeinschaften zur gemeinsamen Nutzung von Abfallbehältern für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke zugelassen werden (§ 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Erndtebrück).
Die Beantragung einer Entsorgungsgemeinschaft ist mit folgendem Formular möglich.
Befreiung Biotonne
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne
Grundstücke, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden, können gemäß § 8 Abs. 1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Erndtebrück vom 01.12.2016 vom Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung befreit werden. Dazu muss der Grundstückseigentümer nachweisen, dass er in der Lage ist, Abfälle zur Verwertung auf dem an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 7 Abs. 3 KrWG zu verwerten (Eigenverwertung).
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an das Bioabfallgefäß ist dann möglich, wenn der Grundstückseigentümer alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos i.S.d. § 7 Abs. 3 KrWG so verwertet, dass eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten) nicht entsteht.
Die Gemeinde stellt auf Antrag des Grundstückseigentümers fest, ob eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz KrWG und § 9 Abs. 1a Satz 3 und 4 LAbfG NRW besteht. Die Feststellung kann widerrufen werden, soweit die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang nicht mehr vorliegen.
Bei Grundstücken, auf denen viel Rasenschnitt oder viele Küchenabfälle anfallen, ist die Eigenkompostierung schwierig. Daher kann es oft sinnvoll sein, eine Biotonne für kritische Abfälle (z. B. tierische Küchenabfälle und Speisereste, größere Mengen Rasenschnitt, kranke Gartenabfälle) zu nutzen und zusätzlich eine Eigenkompostierung durchzuführen.
Der erzeugte Kompost muss auf dem Grundstück sinnvoll verwertet werden. Daher sollte pro Person eine Verwertungsfläche (nutzbare Gartenfläche oder Beete) von mindestens 20 m² zur Verfügung stehen. Rasenflächen können hier nicht berücksichtigt werden.
Ist ein Grundstück vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit, müssen sich alle auf dem Grundstück wohnenden Personen an der Eigenkompostierung beteiligen.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.
Zum Sperrmüll gehören
Sperrmüll aus Gewerbe-, Industrie- und Handelsbetrieben, die an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossen sind, sofern es sich nicht um haushaltsgleichen Sperrmüll handelt (z. B. defekte Büromöbel, jedoch keine Maschinen/-teile, Lagereinrichtungen, etc.).
Nicht zum Sperrmüll gehören u. a. Abfälle, die durch Abbruch- und Renovierungsarbeiten oder Bau- und Umbauarbeiten verursacht sind:
Bau- und Abbruchabfälle
wie Abflussrohre, Bauhölzer, Baumaterialien, Bodenbeläge (z. B. Laminat, Linoleum, Parkett, Teppich), Dachpappe, Duschabtrennungen, Fenster und Fensterrahmen, Fliesen, Fußleisten, Gartenzäune, Gipskartonplatten, Holzbretter und -balken, Paneele, Rollos (außen), Tapete, Türen und Zargen, Waschbecken.
Gartenabfälle
z. B. Bäume und Wurzeln, Erde, Grünschnitt, Steine, Torf
Ebenso gehören nicht zum Sperrmüll:
Autoteile, -wracks und Reifen, Batterien, Elektrogeräte, Gardinen, Herde (mit Schamottsteinen), häusliche Abfälle, große Behälter ab 300L, Kleider, Mopeds, Motorräder, Nachtspeicheröfen, Öfen, Öltanks, Säcke oder Kartons mit Kleinteilen, Schadstoffe, Tierkäfige (außen).
Ausgeschlossen sind außerdem sperrige Abfälle, welche haushaltsübliche Mengen überschreiten (d. h. maximal eine Zimmereinrichtung (ca. 3 m³), kein Sperrmüll aus Haushaltsauflösungen in größeren Mengen).
Sofern Ihr Sperrmüll von der Abfuhr im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen ist, sind Sie verpflichtet, diesen in eigener Verantwortung einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
Hinweis für Gewerbetreibende:
Gewerblicher Sperrmüll ist von der Abfuhr des Sperrmülls über die Gemeinde Erndtebrück ausgeschlossen, sofern es sich nicht um haushaltsgleichen Sperrmüll handelt (z. B. defektes Mobiliar aus Sozial- und Büroräumen) und der Gewerbebetrieb an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem ElektroG
Welche Geräte getrennt zu sammeln und zu entsorgen sowie wiederzuverwerten sind, erfährt der Verbraucher künftig durch eine entsprechende Kennzeichnung an dem Elektro- bzw. Elektronikgerät. Der Hersteller versieht diese Geräte mit einem Zeichen, das eine durchgestrichene Abfalltonne darstellt. (siehe Abbildung)
Wiederzuverwerten sind aber auch alle bereits jetzt vorhandenen und noch nicht entsprechend gekennzeichneten Elektro- und Elektronikgeräte.
Ab dem 24.03.2006 hat die Gemeinde Erndtebrück für Sie zwei Möglichkeiten zur umweltverträglichen Entsorgung des Elektroschrotts geschaffen, ein Bring- und ein Abholsystem.
Gemeinsam mit den Nachbarkommunen Bad Berleburg und Bad Laasphe hat die Gemeinde Erndtebrück bei dem Abfuhrunternehmen Dirks Entsorgungsbetrieb, Auf der Roten Wiese 2, 57339 Erndtebrück (Schameder) eine sogenannte Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet. Hier werden für die ordnungsgemäße Zuordnung und Unterbringung der angelieferten Geräte verschiedene Behältnisse vorgehalten.
Die Abholung erfolgt hier analog der Regelung zum Sperrmüll je Haushalt maximal zweimal im Jahr durch Anforderungskarte. Auch hier sind die Karten im Bürgerbüro der Gemeinde Erndtebrück, Talstraße 27, Erndtebrück, erhältlich und können in den Ortsteilen auch bei den Ortsvorstehern abgeholt werden. Die ausgefüllte Karte ist an das Abfuhrunternehmen Dirks Entsorgungsbetrieb GmbH, Auf der Roten Wiese 2, 57339 Erndtebrück (Schameder) zu senden. Die Firma Dirks wird Ihnen den für Sie zu beachtenden Abfuhrtermin dann mitteilen. Sie können somit die Bereitstellung der Geräte zu dem genannten Abfuhrtermin rechtzeitig planen.
Im Rahmen der Anmeldung zur Abholung können kleinere Geräte nur im Zusammenhang mit der Abholung von größeren Geräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgeräte) angemeldet werden.
Alternativ zur Anforderung der Elektroschrott-Abfuhr mittels einer Karte haben Sie auch die Möglichkeit, die Anforderung per Internet vorzunehmen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Elektro- und Elektronikgeräte selbst zur Firma Dirks zu bringen, sofern Sie über das entsprechend notwendige Fahrzeug verfügen. Sollten Sie nur Kleingeräte (Fön, Rasierapparat, CD-Spieler etc.) zu entsorgen haben, so sind diese bei der Firma Dirks abzuliefern. Die Annahme durch die Firma Dirks ist unentgeltlich.
Das Abfuhrunternehmen Dirks ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
- Montags- freitags: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Samstags: 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Gemeinde Erndtebrück weist noch auf folgende Besonderheit hin:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und HID-Lampen (Hoch- und Niederdruckentladungslampen) gehören zum Elektroschrott und sind über die Sammelstelle bei der Firma Dirks zu entsorgen.
Halogenglühlampen und -leuchten gehören jedoch zu den schadstoffhaltigen Abfällen und sind im Schadstoffmobil abzugeben.
Hinweis für Gewerbetreibende:
Gewerbliche Elektro- und Elektronikgeräte sind von der Entsorgung des Elektroschrotts über die Gemeinde Erndtebrück ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung
Von der Einsammlung ausgeschlossen sind:
- Altöl
- Altmedikamente
- Autobatterien
- FCKW-freie Spraydosen
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und HID-Lampen
- Schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Zur Rücknahme von Altöl ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Er muss die gleiche Menge Altöl kostenlos zurücknehmen, die neu verkauft wurde. Der Kassenbon ist hierfür aufzubewahren bzw. ist durch den Händler ein entsprechender Rücknahmeschein auszustellen.
Altmedikamente können in den meisten Apotheken zurückgegeben werden.
Starterbatterien für Kraftfahrzeuge sind seit dem 01.10.1998 mit einem Pfand belegt. Falls bei einem Neukauf keine alte Starterbatterie zurückgegeben wird, ist ein Pfand zu bezahlen (Quittung aufbewahren). Das Geld wird zurückgezahlt, wenn die alte Starterbatterie zum Händler gebracht wird.
Leuchtstoffröhren (stabförmig und kompakt), Energiesparlampen und HID-Lampen (Hochdruck- und Niederdruckentladungslampen) sind über die gemeinsame Sammelstelle für Elektroschrott zu entsorgen.
Altbatterien können außerdem kostenlos bei jedem Händler, der auch neue Batterien verkauft, zurückgegeben werden.
Die Gemeinde Erndtebrück weist ausdrücklich darauf hin, dass schadstoffhaltige Abfälle nicht einfach an den Haltestellen für die Schadstoffsammlung abgestellt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen für die Umwelt und die Menschen ist es notwendig, die schadstoffhaltigen Abfälle bei den Fahrern des Schadstoffmobils persönlich abzugeben.
Hinweis für Gewerbetreibende: Gewerbliche schadstoffhaltige Abfälle sind von der Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle über die Gemeinde Erndtebrück ausgeschlossen.
Formular Sperrmüll Onlineantrag
Copyright © 2022. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 28.01.2022
Formular Elektroschrott Onlineantrag
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Stand: 28.01.2022