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Führungszeugnis (Antrag)

Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient, z. B. bei der Arbeitsaufnahme, im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit, dass also keine Vorstrafe vorliegt. Man unterscheidet nach den Führungszeugnissen für privaten Zweck (Belegart N), das in der Regel für persönliche Zwecke ausgestellt wird und das Führungszeugnis, welches für Behörden bestimmt ist (Belegart O), das wird direkt an die entsprechende Behörde übersandt.

Das Führungszeugnis kann für jede Person ab 14 Jahren auf Antrag ausgestellt werden. Bei geschäftsunfähigen Personen ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Eine Beantragung des Führungszeugnisses mit Vollmacht ist nicht möglich.

Üblicherweise ist das Führungszeugnis für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig. Besonderheiten gelten bei Führungszeugnissen, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen.

Kosten: 13,00 Euro

Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung

Link zum Online-Portal des BfJ www.fuehrungszeugnis.bund.de