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Fundsachen/Fundtiere
Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie im Bürgerbüro abgeben. Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die Fundsache wird zunächst sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt, bevor die Fundsache an Sie ausgehändigt werden kann.
Sie haben etwas verloren?
Bitte melden Sie den Verlust beim Bürgerbüro. Dort wird dann der Verlust registriert und eine Verlustanzeige gefertigt.
Fundsachen können im Bürgerbüro abgeholt werden. Eventuell wird eine Verwaltungsgebühr und ein Finderlohn für die Aufbewahrung der Fundsache erhoben.