Vorläufiger Personalausweis/Reisepass
Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden, wenn der Ausweisinhaber glaubhaft macht, dass er sofort einen Ausweis benötigt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:
- ein biometrietaugliches Passbild
- Ihren alten Personalausweis - auch wenn er ungültig ist - oder
- Ihren Kinderausweis - oder
- Ihre Geburts-/ Abstammungskurkunde oder Heiratsurkunde
- Ihre Geburts-/ Abstammungskurkunde oder Heiratsurkunde
Kosten:
10,00 Euro
Gültigkeitsdauer:
3 Monate
Online-Auskunft der beantragten Ausweise
- Personalausweis oder
- Reisepass
beantragt?
Dann erhalten Sie hier eine Online-Auskunft über den derzeitigen Stand ihres Dokuments.
Alles was Sie zur Abfrage benötigen, ist die Seriennummer Ihres Ausweises, diese haben Sie bei der Antragsstellung erhalten und ihr Geburtsdatum.
Neuer Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der "Papierwelt" in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals umfassend informieren.