Rentenanträge/Versicherungsangelegenheiten
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Leistungsverbesserungen nun auch bei Waisenrenten
Münster, 27.03.2015
Bundestag und Bundesrat stimmen für neues Gesetz: Änderungen treten am 1. Juli in Kraft
Deutliche Leistungsverbesserungen wird es nun auch bei den Waisenrenten geben. Den Weg dazu freigemacht hat heute (27. März) der Bundesrat, nachdem der Bundestag bereits im Februar die gesetzlichen Neuregelungen beschlossen hatte. Damit entfällt bei Waisen zukünftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Die Gesetzesänderung wird zum 1. Juli in Kraft treten.
Ab diesem Zeitpunkt können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen in voller Höhe gezahlt werden. Die DRV Westfalen wird alle derzeit gekürzt gezahlten Waisenrenten ab 1. Juli neu berechnen und ungekürzt weiter zahlen. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Zum Hintergrund: Von rund 180.400 Renten, die Ende 2013 bundesweit an volljährige Waisen gezahlt wurden, waren rund 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung gekürzt worden.
Darüber hinaus wird der Kreis volljähriger Waisen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ausgeweitet. Neben dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst werden zukünftig weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Damit erfolgt eine Angleichung an das Kindergeldrecht. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig: Diejenigen volljährigen Waisen, die vom nunmehr erweiterten Kreis der Freiwilligendienste profitieren können und einen Anspruch auf Halb oder Vollwaisenrente haben, müssen diese beantragen.
Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48011. Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten.