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05.05.2021

Aufruf Klimaschutzpreis 2021

Klimaschützer, Recycling-Spezialist oder Umweltfreund - Die Westenergie AG und die Gemeinde Erndtebrück loben auch im Jahr 2021 wieder einen Klimaschutzpreis aus und stellen hierfür einen Geldpreis zur Verfügung.

Der Klimaschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zum effizienten Einsatz von Energie und zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen in der Gemeinde Erndtebrück beitragen.

Bewerben kann sich jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft und Institution (z.B. Unternehmen, Vereine, Schulen und Initiativen), die in der Gemeinde Erndtebrück eine Aktion oder ein Projekt umsetzt, bzw. umgesetzt hat, welches in besonderem Maße zum effizienten Einsatz von Energie und zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen in der Gemeinde Erndtebrück beiträgt.

Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 30.06.2021 schriftlich bei der Gemeinde Erndtebrück, Fachbereich IV, Talstraße 27, 57339 Erndtebrück, eingereicht werden.

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger, Vereine, Unternehmen etc.) einer Kommune, die auf lokaler wie regionaler Ebene Ideen und Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz eingereicht hat, die der Allgemeinheit zugutekommen.

  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt und der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.

  • Privatpersonen dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind.

  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Erlaubnis muss der Bewerbung vorliegen. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto des Erziehungsberechtigten.

  • Preisträger der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.

  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.

  • Ausgeschlossen sind Projekte von Firmen und Gewerbetreibenden, die ihren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z.B. Imker stellt Bienenstöcke auf).

  • Amts- und Mandatsträger dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vereinsvorsitzender) ehrenamtlich innehaben.

  • Eine Jury aus Stadtverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.