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Ehefähigkeitszeugnis

Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig für die Ausstellung ist der Standesbeamte am Wohnort.

Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie bitte vorher beim zuständigen Standesbeamten.

Kosten:

Für das Ehefähigkeitszeugnis wird eine Gebühr von 33,00 Euro erhoben wenn deutsches Recht anzuwenden ist. Ist ausländisches Recht zu beachten, ist eine Gebühr von 55,00 Euro fällig.