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Denkmalschutz und -pflege (Verwaltung)
Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinden.Die Gemeinde Erndtebrück ist Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach §§ 2 und 4 DSchG
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach §§ 9, 12, 13, 14 DSchG
- schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
Die genannten Dienstleistungen erfolgen zurzeit kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.