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Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen werden Abwassergebühren für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die Gebühren werden für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Regenwasser) erhoben.
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Frischwassermengen, die vom Wasserwerk für das jeweils letzte Kalenderjahr festgestellt wurden, berechnet. Berechnungsmaßstab ist somit der Kubikmeter.
Die Schmutzwassergebühren betragen ab 30.09.2021:
a) | monatliche Grundbegühr/Wasserzähler mit einer Nennleistung von | |
3-5 m² | 10,75 Euro | |
6-10 m² | 21,75 Euro | |
20 m² | 65,25 Euro | |
über 20 m² | 195,50 Euro | |
b) | Verbrauchsgebühr Schmutzwasser je cbm | 4,20 Euro |
Niederschlagswassergebühren: | ||
je m² versiegelter Fläche | 0,71 Euro |