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Dienstleistungen

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Denkmalschutz und -pflege

Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.

In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinden.
Die Gemeinde Erndtebrück ist Ansprechpartner bei:
  • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach §§ 2 und 4 DSchG
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach §§ 9, 12, 13, 14 DSchG
  • schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
  • Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)

Die genannten Dienstleistungen erfolgen zurzeit kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.

Eine Übersicht über die Baudenkmäler in der Gemeinde Erndtebrück erhalten Sie hier: https://denkmal.nrw