Straßenreinigungsgebühren
Die Gemeinde Erndtebrück führt die Reinigung, zu der auch die Winterwartung (Räumen, Streuen) gehört, der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wurde. Die Reinigung der Gehwege ist den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen worden.
Gebührenpflichtig sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die durch die gereinigte Straße erschlossen werden. Dies sind sowohl die direkt an die Straße angrenzenden Grundstücke (Direktanlieger) als auch die z. B. an Stichwegen gelegenen Grundstücke (Hinterlieger). Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühren ist entweder die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksfront, oder ersatzweise die Länge der im Hinterland verlaufenden, der Straße zugewandten Grundstücksseite.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Meter Grundstücksseite hinsichtlich Grundstücken an Straßen, die überwiegend
a) | dem überörtlichen Verkehr dienen | |
bei der Sommerreinigung | 0,85 € | |
bei der Winterreinigung | 1,31 € | |
b) | dem innerörtlichen Verkehr dienen | |
bei der Sommerreinigung | 0,85 € | |
bei der Winterreinigung | 1,31 € |
Diese Satzung tritt am 30.09.2021 in Kraft.