Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Gewerbezentralregisterauskunft (Antrag)

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag beim Bürgerbüro von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!

Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person ebenfalls beim Bürgerbüro gestellt werden

Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.

Allgemeine Informationen zum Gewerbezentralregister

Kosten: 13,00 Euro



Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Pressemitteilung Führungszeugnis (PDF, 63 kB, 22.03.2023)

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen enthält die beigefügte


Link zum Online-Portal des BfJ www.fuehrungszeugnis.bund.de