Geschäftsstelle Rat und Ausschüsse
Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat bestimmt insofern durch den Willen der Bürgerschaft die Verwaltung der Gemeinde. Der Rat ist das allumfassend zuständige Organ der Gemeinde.
Dem Rat der Gemeinde Erndtebrück gehören 22 Ratsmitglieder an. Der hauptamtliche Bürgermeister ist zwar nicht Mitglied des Rates, er führt jedoch nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Vorsitz im Rat und hat bis auf wenige Ausnahmen das gleiche Stimmrecht im Rat wie ein Ratsmitglied.
Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich. Lediglich bestimmte Angelegenheiten, wie z. B. Grundstücks- und Personalangelegenheiten werden in einem nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung behandelt. Die Tagesordnung wird vom Bürgermeister aufgestellt und öffentlich bekanntgemacht. Er hat dabei Vorschläge von Fraktionen, die innerhalb einer in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse bestimmten Frist eingegangen sind, aufzunehmen.
Die Ausschüsse dienen der Unterstützung des Rates. Sie beraten Ratsentscheidungen vor und geben Empfehlungen zur Beschlussfassung des Rates. Darüber hinaus treffen die Fachausschüsse eigenständige Entscheidungen über Angelegenheiten, die ihnen kraft Gesetzes oder durch den Rat zur Entscheidung übertragen worden sind.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen wie z. B. der Haupt- und Finanzausschuss kann der Rat freiwillige Ausschüsse bilden.
In Erndtebrück sind folgende Ausschüsse gebildet worden:
- Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
- Ausschuss für Feuer-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
- Ausschuss für Schule und Jugend
- Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
- Betriebsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Umweltausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung / Umweltausschuss
Die Zusammensetzung der Ausschüsse können Sie unter “Zusammensetzung der Ausschüsse“ nachsehen.