Bekanntmachungen/ Informationen
Mit Schreiben vom 04.06.2010 ist den Mitgliedern des Rates der Gemeinde Erndtebrück der folgende Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen zugeleitet worden:
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) hat der Rat der Gemeinde Erndtebrück mit Beschluss vom.......................folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 11.03.2010 erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht um | ver- mindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushalts- plans einschl. Nachträge festgesetzt auf | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Ergebnisplan | ||||
| Erträge | 19.944.300 | -- | 1.933.300 | 18.011.000 |
| Aufwendungen | 22.782.300 | -- | 600.150 | 22.182.150 |
| Finanzplan | ||||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit: | ||||
| Einzahlungen | 19.132.050 | -- | 1.748.300 | 17.383.750 |
| Auszahlungen | 19.771.650 | -- | 591.300 | 19.180.350 |
| aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit: | ||||
| Einzahlungen | 2.977.850 | -- | 428.950 | 2.548.900 |
| Auszahlungen | 3.592.650 | -- | 445.950 | 3.146.700 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.726.150 EUR um 375.150 EUR vermindert und damit auf 1.351.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.838.000 EUR um 265.656 EUR erhöht und damit auf 3.103.656 EUR festgesetzt
und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR um 1.067.494 EUR erhöht und damit auf 1.067.494 EUR festgesetzt.
§ 5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 6
Die bisher festgelegte Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen wird nicht geändert.
§ 7
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
| Steuerart | bisher v.H. |
erhöht um v.H. |
vermindert v.H. |
nunmehr v.H. | |
| 1. | Grundsteuer | ||||
| 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
283 | -- | -- | 283 |
| 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
381 | 10 | -- | 391 |
| 2. | Gewerbesteuer | 403 | 7 | -- | 410 |
§ 8
Die bisher im Stellenplan angebrachte Anzahl der ku- und kw Vermerke wird nicht geändert.
2. Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2010
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen ist gemäß § 81 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 650), während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, d. h. ab sofort bis zum voraussichtlich 23. Juni 2010 im Rathaus Erndtebrück, Talstraße 27, Zimmer 114, während der Dienststunden (montags ? donnerstags von 8.00 ? 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 ? 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme verfügbar.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige ab sofort bis zum 22. Juni 2010 Einwendungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Erndtebrück, Talstraße 27, 57339 Erndtebrück erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Erndtebrück, 04.06.2010
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Müsse)
Beigeordneter
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