Bekanntmachungen/ Informationen
Im Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass bei bestehenden Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen, die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden muss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, diese Frist durch Erlass einer Satzung zu verlängern. Hiervon macht die Gemeinde Erndtebrück Gebrauch.
Es ist vorgesehen, das Gemeindegebiet in 6 Bezirke aufzuteilen und dann ab 2015 bis 2020 bezirksweise die Überprüfungen durchzuführen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten diese Einteilung, die voraussichtlich noch in diesem Jahr getroffen wird, abzuwarten. Bei anstehenden Straßenbauarbeiten bietet es sich jedoch an, schon früher die Dichtheitsprüfung von anerkannten Sachverständigen vorzunehmen. Eine landesweite Liste der Sachkundigen wird durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW geführt.
Unabhängig von der beabsichtigten Einteilung von Bezirken und dem Prüfungszeitraum nach 2015 hat jedoch jeder Grundstückseigentümer auch heute schon die Möglichkeit, die Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen. Die Prüfung ist in Abständen von 20 Jahren zu wiederholen.
Die Bescheinigungen über die Dichtheitsprüfung sollten der Gemeinde Erndtebrück zur Verfügung gestellt werden.
Bei weiteren Fragen können sich die Grundstückseigentümer an das Tiefbauamt der Gemeindeverwaltung Erndtebrück wenden.
zurück





