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Bekanntmachungen/ Informationen

Jahresabschlusses 2007 des Wasserwerkes der Gemeinde Erndtebrück und abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
  1. Jahresabschluss 2007 des Wasserwerkes Erndtebrück

Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 29.04.2009 folgende Beschlüsse gefasst:

1.1 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück beschließt, den Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007 des Wasserwerkes der Gemeinde Erndtebrück wie folgt festzustellen:
Endsumme der Bilanz: 3.583.341,17 Euro
Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung -38.472,67 Euro
1.2 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 38.472,67 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
1.3 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.

Die Bilanz zum 31.12.2007 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang sind dieser Bekanntmachung als Anlagen beigefügt.

  1. Abschließender Vermerk der GPA NRW vom 26.05.2009:

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Wasserwerk Erndtebrück. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S/W Treuhand Südwestfalen GmbH, Siegen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 26.02.2009 den nachfolgend dargestellten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerks Erndtebrück, Erndtebrück (Kreis Siegen-Wittgenstein), für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Ertragslage ist unter Beachtung von § 10 der EigVO NRW unzureichend."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S/W Treuhand Südwestfalen GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung -Revision
Im Auftrag
Gregor Loges

  1. Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 und des abschließenden Vermerks der GPA

Der Jahresabschluss 2007 und der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2007 ist gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), geändert durch Gesetz vom 06.01.2005 (GV. NRW. S. 15) ab dem 08. Juni 2009 bis zur Feststellung des

folgenden Jahresabschlusses im Rathaus Erndtebrück, Talstraße 27, Zimmer 114, während der Dienststunden (montags - donnerstags von 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme verfügbar.

Erndtebrück, 02.06.2009

Der Betriebsleiter
(Müsse)

 



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