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Bekanntmachungen/ Informationen

Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2008
  1. Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2008

Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 07.10.2009 einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1.1

Der Rat der Gemeinde Erndtebrück nimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2008 mit dem darin erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Ergebnis der Beratungen hierzu im Rechnungsprüfungsausschuss mit der Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

1.2.

Der Rat der Gemeinde Erndtebrück stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme von 86.860.842,41 ? sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 2.904.420,99 ? fest.

1.3.

Der Rat der Gemeinde Erndtebrück beschließt, den Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 2.904.420,99 ? der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

1.4.

Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2008 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung.

Die Zahlen der Bilanz zum 31.12.2008 sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung sind dieser Bekanntmachung als Anlagen beigefügt.

  1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, hat mit Datum vom 11.08.2009 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der

Gemeinde Erndtebrück

für das Haushaltsjahr vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, das Inventar und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

  1. Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008

Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 S. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der vom Rat festgestellt Jahresabschluss 2008 ist gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW dem Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegen mit Schreiben vom 19.10.2009 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss 2008 liegt gemäß § 96 Abs. 2 S. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 während der Dienststunden

montags bis donnerstags 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
freitags 8.00 - 12.00 Uhr

im Rathaus, Talstraße 27, Erndtebrück, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Erndtebrück, 19.01.2010
Der Bürgermeister
In Vertretung

(Müsse)
Beigeordneter

 



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