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Bekanntmachungen/ Informationen

1. Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2009

Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 06.10.2010 einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1.1 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück nimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2009 mit dem darin erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Ergebnis der Beratungen hierzu im Rechnungsprüfungsausschuss mit der Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
   
1.2. Der Rat der Gemeinde Erndtebrück stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 81.995.707,47 Euro sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -904.799,32 Euro fest.
   
1.3. Der Rat der Gemeinde Erndtebrück beschließt, den Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von -904.799,32 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.

Weiterhin haben die Ratsmitglieder in der Sitzung am 06.10.2010 dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW einstimmig Entlastung erteilt

Die Zahlen der Bilanz zum 31.12.2009 sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung sind dieser Bekanntmachung als Anlagen beigefügt.

2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, hat mit Datum vom 11.06.2010 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der

Gemeinde Erndtebrück

für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Lüdenscheid, den 11.06.2010

Engels

Wirtschaftsprüfer

3. Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009

Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 S. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der vom Rat festgestellt Jahresabschluss 2009 ist gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW dem Landrat des Kreises Siegen-Wittenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegen mit Schreiben vom 12.10.2010 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss 2009 liegt gemäß § 96 Abs. 2 S. 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 während der Dienststunden
montags bis donnerstags 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
im Rathaus, Talstraße 27, Erndtebrück, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Erndtebrück, 13.10.2010

Der Bürgermeister

(Völkel)

 



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